Welche Auswirkungen hat das revDSG auf den Umgang mit Personaldaten?
Naturgemäss wissen Sie als Arbeitgeber einiges, darunter auch sehr persönliches, über Ihre Mitarbeitenden. Auch wenn diese Informationen in der Regel unablässig für das Arbeitsverhältnis sind, so sind sie dennoch absolut schutzwürdig. Aus diesem Grund fällt auch die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten sowohl unter das bestehende Datenschutzgesetz wie auch unter das neue revidierte Datenschutzgesetz (revDSG).